Manchmal sind Unfälle oder Berufskrankheiten so schwer, dass sich die BG ETEM um die Wiedereingliederung kümmert. Für ein optimales Ergebnis müssen die Berufsgenossenschaft, die verletzten oder erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Arbeitgeber eng zusammenarbeiten.

Gerade Unternehmen können viel zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung beitragen. Das bedeutet zum Beispiel, den Kontakt während der Genesung zu halten. Darüber hinaus ist es wichtig, eine adäquate Beschäftigung sicherzustellen. Manchmal sind dazu besondere Maßnahmen notwendig, die personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Für den Rehabilitationspreis kann man sich nicht selbst bewerben. Die Auswahl trifft eine Jury der BG ETEM. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird alle 2 Jahre verliehen.