Illustration einer Hand, die einen roten Stimmzettel einwirft

Seit wann gibt es Sozialwahlen?

Sozialwahlen gibt es seit 70 Jahren, sie fi nden alle 6 Jahre statt. Nach der Europa- und der Bundestagswahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die Berufsgenossenschaften sind ebenso wie gesetzliche Krankenkassen und die Rentenversicherung selbstverwaltete Körperschaften des öff entlichen Rechts. Das Prinzip der Selbstverwaltung sorgt innerhalb des gesetzlichen Rahmens für Transparenz und Praxisnähe.

Wer wählt wen?

Bei den Berufsgenossenschaften wählen Beschäftigte sowie Unternehmer jeweils ihre Vertreter, getrennt über eigene Listen. Man muss mindestens 16 Jahre alt und eigenständig versichert sein; auch Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft dürfen wählen. 2023 waren rund 52 Millionen Personen berechtigt, an den Sozialwahlen teilzunehmen. Es gilt das Verhältniswahlrecht, und es werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Die Vertreterversammlungen und die Verwaltungsräte bestehen aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie sind ehrenamtlich tätig. Bei der BG ETEM sind es 30 Versicherte und 30 Unternehmensvertreter. Der Vorstand besteht aus 26 Personen und ist ebenfalls paritätisch besetzt mit 13 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 13 für die Arbeitgeber. Der Vorsitz in der Vertreterversammlung und im Vorstand wechselt jährlich.

Was macht die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung der BG ETEM

  • wählt den Vorstand,
  • setzt Unfallverhütungsvorschriften fest,
  • legt die Gefahrentarife und die Höhe der Beiträge fest,
  • stimmt über den Haushaltsplan ab,
  • richtet Widerspruchsstellen ein, die aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber bestehen.

Was macht der Vorstand?

Der Vorstand der BG ETEM

  • leitet die BG ETEM und vertritt sie nach außen,
  • stellt den Haushalt auf,
  • legt die Umlage fest.

Was ist eine Friedenswahl?

Wenn sich auf den Vorschlagslisten nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten befi nden, wie Mandate zu vergeben sind, kommt es zur Friedenswahl. In diesem Fall gelten die vorgeschlagenen Personen mit Ablauf der Sozialwahl als gewählt. Es fi ndet also keine Wahlhandlung statt, es werden keine Stimmzettel gedruckt. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor, unter anderem, um Ausgaben zu sparen.

Grafik zeigt die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der BG ETEM, die aus 60 Personen, 30 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 30 für die Arbeitgeber besteht
Die Vertreterversammlung der BG ETEM besteht aus 60 Personen, 30 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 30 für die Arbeitgeber. Der Vorstand besteht aus 26 Personen und ist ebenfalls paritätisch besetzt, mit 13 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 13 für die Arbeitgeber.
 

Sozialwahl 2023 (13. Wahlperiode bis 2029)

Der Wahlausschuss der BG ETEM trat am 9. Dezember 2022 in Köln in öffentlicher Sitzung zusammen und stellte fest, dass genau so viele Kandidaten vorgeschlagen worden waren wie Mitglieder zu wählen sind. Deshalb konnten die 60 ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung der BG ETEM per Friedenswahl – einer Wahl ohne Wahlhandlung – bestimmt werden. Mit Ablauf des Wahltags am 31. Mai 2023 galten sie als gewählt.

Blick auf den Saal mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung bei ihrer ersten Sitzung
Die neu konstituierte Vertreterversammlung auf ihrer ersten Sitzung.