
Arbeits- und Wegeunfälle
2024 ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle erfreulicherweise deutlich gesunken. 2.345 Arbeitsunfälle weniger bedeuten einen Rückgang um 4,7 Prozent. Mit 47.730 ist die Zahl der Arbeitsunfälle so niedrig wie noch nie in der Geschichte der BG ETEM. Sie ist sogar deutlich niedriger als im Coronajahr 2020, das wegen des starken Rückgangs der Wirtschaftsleistung bisher das Jahr mit den wenigsten Arbeitsunfällen war.
Diese Zahl unterstreicht, wie erfolgreich die gemeinsamen Präventionsanstrengungen von Mitgliedsbetrieben und BG ETEM für mehr Sicherheit bei der Arbeit sind. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle ist gesunken, um 2 Fälle beziehungsweise 8,3 Prozent auf insgesamt 22. Im Vergleich zu den Vorjahren eine gute Entwicklung, auch wenn der bisherige Tiefstand – ebenfalls aus dem Coronajahr 2020 – leider nicht erreicht worden ist.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den meldepflichtigen Wegeunfällen. Auch hier geht der Trend deutlich nach unten. Sie sind 2024 um 560 gesunken, das entspricht einem Rückgang von 4,5 Prozent, fast so hoch wie bei den Arbeitsunfällen. Dennoch sind es im Vergleich zu den Vorjahren immer noch vergleichsweise viele Wegeunfälle, die Zahl für 2024 ist mit 11.975 die zweithöchste der vergangenen fünf Jahre.
Auch bei den tödlichen Wegeunfällen gab es einen deutlichen Rückgang: Insgesamt starben 17 Versicherte bei einem Wegeunfall, 3 Personen beziehungsweise 15 Prozent weniger als noch im Jahr davor. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 sind in Deutschland insgesamt 2.780 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das sind 2 Prozent oder 59 Todesopfer weniger als im Jahr 2023. Es ist der drittniedrigste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1953. Auch die Zahl der Verletzten sank leicht auf 363.000 Personen.
Berufskrankheiten
Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind im Vergleich zum Vorjahr leider stark gestiegen und haben dabei erstmals die Marke von Siebentausend überschritten. Die 7.241 Fälle bedeuten einen Anstieg von 20,6 Prozent. Den stärksten prozentualen Anstieg gab es bei der Asbestose, einer Erkrankung der Atemwege, die durch das Einatmen von Asbeststaub ausgelöst wird. 2024 wurden der BG ETEM mehr als doppelt so viele Verdachtsanzeigen gemeldet als noch 2023. Die 899 Fälle aus dem Jahr 2024 bedeuten eine Steigerung um circa 113 Prozent. Dies zeigt, dass Asbest, obwohl bereits seit den 1990er Jahren verboten, immer noch eine erhebliche Gefahr für die Beschäftigten der Mitgliedsbetriebe darstellt. Heute besteht besonders bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in älteren Gebäuden das Risiko, Asbeststaub einzuatmen.
Lärmschwerhörigkeit wurde erneut am häufigsten angezeigt mit 1.788 Fällen, gefolgt von Hauterkrankungen mit 1.039 Fällen. Versicherungsrechtlich entschieden wurden 2024 insgesamt 7.367 Verdachtsfälle, das sind 7 Prozent mehr als 2023. Davon bestätigte sich der Verdacht bei 2.781 Fällen, während er sich bei 4.586 Fällen nicht bestätigte. Eine Rente aufgrund ihrer Berufskrankheit bekamen insgesamt 439 Versicherte zugesprochen.
Betriebe und Versicherte
Die Zahl der beitragspflichtigen Mitgliedsbetriebe der BG ETEM hat 2024 minimal abgenommen – um 695 auf jetzt 229.770, eine Abnahme von 0,3 Prozent. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Es sind jetzt 4.159.990, 2,3 Prozent weniger als Jahr 2023.
Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Cathrin Stern (für die Gruppe der Versicherten)
Jobst Kleineberg (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Alternierende Vorsitzende des Vorstands
Hans-Peter Kern (für die Gruppe der Versicherten)
Franz Donner(für die Gruppe der Arbeitgeber)
Hauptgeschäftsführung
Jörg Botti Hauptgeschäftsführer
Marco Wetzel stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Haushalt
Die Vertreterversammlung beschloss am 13. Dezember 2024 in Köln den Haushaltsplan für das Jahr 2025. Der Plan sieht Entschädigungsleistungen in Höhe von 1,116 Milliarden Euro vor. Für Prävention und Verwaltung sind 165,86 Millionen beziehungsweise 131,99 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem beschloss die Vertreterversammlung eine Änderung des sogenannten Höchst-Jahresarbeitsverdienstes (Höchst-JAV). Dieser Wert wirkt sich unter anderem auf Entschädigungsleistungen wie die Verletztenrente sowie die Beitragskosten von Mitgliedsunternehmen aus. Bislang lag er beim gesetzlichen Mindestwert für den Bereich West im Jahr 2024 von 84.840 Euro. Für das Jahr 2025 steigt der Höchst-JAV nun auf 96.000 Euro.
BG ETEM Vorreiter bei Künstlicher Intelligenz
In der Sitzung am 13. Dezember berichtete erstmals Franz Donner, seit Mai 2024 alternierender Vorstandsvorsitzender, über die Arbeit des Vorstands. Er würdigte unter anderem den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, den die BG ETEM seit mehreren Jahren konsequent vorantreibt. „Mit inzwischen fünf produktiven KI-Anwendungen ist die BG ETEM bereits ein Leuchtturm in der gesetzlichen Unfallversicherung“, so Franz Donner.
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