100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung

Krankheiten können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie durch die Arbeit verursacht wurden und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind. Diese schafft die Grundlage für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zugleich zeigt die Entwicklung der Verordnung, wie stark sich Arbeit und damit verbundene Risiken verändert haben.

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