
Die erste Berufskrankheiten-Verordnung vom 12. Mai 1925 war ein Meilenstein in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung. Erstmals konnten bestimmte beruflich verursachte Erkrankungen unter festgelegten Voraussetzungen anerkannt werden. Im Mittelpunkt standen damals Vergiftungen durch Schwermetalle und industrielle Chemikalien: Arsen, Benzol, Blei, Phosphor, Quecksilber.
Das Krankheitsspektrum verändert sich
Heute spielen sie in der Statistik kaum noch eine Rolle. Andere Krankheitsbilder stehen im Vordergrund. Bei der BG ETEM betrafen die meisten Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit im Jahr 2025 die Lärmschwerhörigkeit: 1.815 Fälle. Danach folgten durch Asbest verursachte Krankheiten mit 938 Fällen und Hauterkrankungen mit 926 Fällen. Diese Entwicklung zeigt: Die Liste der Berufskrankheiten ist nicht nur ein rechtliches Instrument. Sie spiegelt auch wider, wie sich Arbeit, Technik und Belastungen im Lauf der Zeit verändert haben.
Frühe Erkenntnisse über arbeitsbedingte Krankheiten
Der Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit wurde schon früh beschrieben. Als „Vater der Gewerbemedizin“ gilt der italienische Arzt Bernardino Ramazzini. Er veröffentlichte im Jahr 1700 eine grundlegende Schrift über Erkrankungen durch Arbeit. Darin beschrieb er mehr als 50 Krankheitsbilder, etwa Tuberkulose bei Bergleuten oder Augenleiden bei Druckern..
Industrialisierung verschärft die Belastungen
Mit der Industrialisierung nahmen beruflich bedingte Erkrankungen stark zu. Die gesetzliche Unfallversicherung konnte soziale Härten nach Arbeitsunfällen abmildern. Berufskrankheiten waren im ersten Unfallversicherungsgesetz von 1884 aber noch nicht enthalten.
Das änderte sich erst nach dem Ersten Weltkrieg. Am 12. Mai 1925 verabschiedete die Reichsregierung die erste Berufskrankheiten-Verordnung. Sie umfasste zunächst nur 11 Berufskrankheiten, wurde aber schon 1929 um 11 erweitert.
Eine Liste, die sich laufend weiterentwickelt
Seitdem wurde die Liste mehrfach ergänzt. Heute umfasst sie 85 Berufskrankheiten. Drei davon kamen 2025 neu hinzu, darunter die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige Belastung. Damit bleibt die Berufskrankheiten-Verordnung auch im zweiten Jahrhundert ihres Bestehens ein wichtiges, dynamisches Instrument der sozialen Sicherung. Sie schafft die Grundlage dafür, dass durch ihre Arbeit erkrankte Beschäftigte schnelle und umfassende Hilfe von der BG ETEM erhalten.
Mehr Informationen zu Berufskrankheiten:
www.bgetem.de Webcode: 99843627
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