
Die neue DGUV Vorschrift 2 macht es Betrieben leichter, ihre betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Ziel der Vorschrift ist eine Betreuung, die besser zu den heutigen Anforderungen von Unternehmen passt: verständlicher, praxistauglicher und mit mehr Spielraum bei der Umsetzung. Die Fassung der BG ETEM, die an die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen angepasst wurde, ist seit dem 1. Oktober 2025 in Kraft.
Mehr Wahlfreiheit bei der Betreuung
Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, vorgeschriebene Betreuungsleistungen teilweise digital zu erbringen. Mit flexiblen Optionen in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung stärkt die BG ETEM auch die Wahlfreiheit ihrer Mitgliedsbetriebe. Die neue Vorschrift bietet ihnen mehr Möglichkeiten, die Betreuung passend zu Betriebsgröße, Branche und tatsächlichem Bedarf zu organisieren. Zudem werden die Qualifizierungen im Unternehmermodell flexibler: Sie sind möglich in Präsenz, online oder durch selbst organisiertes Lernen.
Vereinfachte Betreuung für mehr Kleinbetriebe
Für kleine Betriebe bringt die neue Vorschrift weitere Erleichterungen. Die vereinfachte Regelbetreuung kann künftig von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten genutzt werden. Bisher lag die Grenze bei 10 Beschäftigten. Damit erhalten mehr Unternehmen Zugang zu einer klar strukturierten und leichter handhabbaren Betreuung.
Unterstützung für kleine und kleinste Unternehmen
Damit diese neuen Möglichkeiten in den Betrieben ankommen, braucht es klare Wege und verlässliche Unterstützung. Genau hier setzt das neue Anlaufstellenkonzept der BG ETEM für kleine und Kleinstunternehmen an. Es reagiert auf eine bekannte Herausforderung: Viele kleinere Betriebe haben nur begrenzte Ressourcen. Häufig sind Zeit, Fachwissen oder Personal knapp, wenn es um die Organisation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung geht.
Beratung unter einem virtuellen Dach
Die Anlaufstelle der BG ETEM bündelt Beratung, Begleitung und Betreuung daher unter einem virtuellen Dach. Sie führt bestehende Angebote zusammen und sorgt dafür, dass Betriebe die passende Unterstützung erhalten.
Ein gestuftes Verfahren schafft Orientierung
Neu aufgenommene Betriebe erhalten zunächst ein Aufnahmepaket der Prävention mit den wichtigsten Informationen. Bleibt nach drei Monaten eine Rückmeldung aus, nimmt die Anlaufstelle aktiv Kontakt auf. Das geschieht telefonisch, persönlich und möglichst niedrigschwellig. Erst wenn weiter keine Klärung möglich ist, übernimmt die zuständige Aufsichtsperson und besucht den Betrieb im Rahmen der risikoorientierten Überwachung. So entsteht ein gestufter Ablauf, der Orientierung gibt und unnötigen Druck vermeidet.
Digitale Unterstützung über „Meine BG ETEM“
Eine wichtige Rolle im neuen Konzept spielt auch das Serviceportal „Meine BG ETEM“. Das digitale Angebot erleichtert die Organisation der Betreuung spürbar: Betriebe sehen dort künftig auf einen Blick, welches Betreuungsmodell zu Größe und Unternehmensschwerpunkt passt. Erinnerungen an anstehende Seminare und ein Überblick über absolvierte Schulungen sind in Vorbereitung. Auch der Stand der Gefährdungsbeurteilung soll dort in Zukunft dokumentiert werden können.
Neue Spielräume mit konkreter Hilfe verbinden
So verbindet die BG ETEM die neuen Spielräume der DGUV Vorschrift 2 mit konkreter Unterstützung im Alltag – und bietet Mitgliedsunternehmen einfachen Zugang zu Betreuung, Qualifizierung und Beratung.
Was ist besser an der neuen DGUV Vorschrift 2?
Sie ist verständlicher und praxistauglicher geworden. Zentrale Begriffe sind nun klarer definiert. Zudem liefert die neue ergänzende DGUV Regel 100-002 konkrete Handlungshilfen und Beispiele aus der Praxis. Das hilft besonders kleinen Betrieben, die Vorgaben besser umzusetzen.
Die Vorschrift soll den Arbeitsschutz auch moderner machen. Wie funktioniert das konkret?
Ein großer Schritt ist die neue Möglichkeit, Betreuungsleistungen digital zu erbringen. Bis zu einem Drittel der Regelbetreuung durch Betriebsärzte sowie die Sicherheitsfachkraft darf nun online oder telefonisch stattfinden, wenn die betrieblichen Verhältnisse bekannt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So sparen Unternehmen Zeit und Ressourcen.
Was ändert sich mit Hinblick auf Sicherheitsfachkräfte?
Die Neufassung öffnet den Kreis der Qualifizierten erheblich. Neben Ingenieurinnen und Ingenieuren können nun auch Absolventen aus der Arbeits- und Organisationspsychologie, Ergonomie, Physik, Chemie, Biologie oder Humanmedizin als Sicherheitsfachkraft tätig sein – sofern sie über Berufserfahrung und eine entsprechende Ausbildung verfügen. Das macht die Betreuung vielseitiger und passt sie besser an die Bedürfnisse einzelner Branchen an.
Diesen Beitrag teilen