Bühnen-Beiträge
Gute Regeln im Arbeitschutz geben Orientierung, schützen Beschäftigte und schaffen Verlässlichkeit. Sie dürfen aber nicht unnötig Zeit binden oder Lösungen erschweren. Die BG ETEM steht für diese Balance: klare Anforderungen auf der einen, verständliche Verfahren und Unterstützung für die Mitgliedsunternehmen auf der anderen Seite.
Nach einem schweren Unfall oder einer langen Erkrankung ist die Rückkehr in den Betrieb oft eine Herausforderung. Das Beispiel der Werma Signaltechnik GmbH + Co. KG zeigt, warum sich gute Wiedereingliederung lohnt – für Beschäftigte und Unternehmen.
Prävention für alle Unternehmen so zugänglich wie möglich machen: Das ist der Anspruch, mit dem die BG ETEM die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung weiterentwickelt. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die DGUV Vorschrift 2, die die BG ETEM für die Bedürfnisse ihrer Mitgliedsbetriebe und Branchen angepasst hat. Sie ist einer von drei zentralen Bausteinen für die flexible Betreuung der Zukunft, die auf den Dreiklang „Beraten, begleiten, betreuen“ setzt – mit spürbaren Erleichterungen, besonders für kleine Unternehmen.
Krankheiten können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie durch die Arbeit verursacht wurden und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind. Diese schafft die Grundlage für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Zugleich zeigt die Entwicklung der Verordnung, wie stark sich Arbeit und damit verbundene Risiken verändert haben.
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