Arbeits- und Wegeunfälle
Wegen der Coronapandemie verringerte sich das Verkehrsaufkommen auf deutschen Straßen 2020 insgesamt, besonders deutlich aber in der Phase des harten Lockdowns im Frühjahr sowie etwas weniger deutlich gegen Ende des Jahres. Auch arbeiteten das ganze Jahr deutlich mehr Beschäftige von zuhause aus. Ein positiver Nebeneffekt: 2020 starben deutschlandweit 10,6 Prozent weniger Menschen bei Verkehrsunfällen als im Vorjahr. Damit erreichte die Zahl der Verkehrstoten den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Zahl der Wegeunfälle von Versicherten der BG ETEM: Mit 10.681 lag sie sogar um mehr als 20 Prozent unter den Zahlen des Vorjahrs. Noch erfreulicher: Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle sank um mehr als 45 Prozent. Konkret bedeutet diese Zahl aber, dass immer noch 19 Menschen im vergangenen Jahr einen tödlichen Wegeunfall erlitten. Es ist dennoch der niedrigste Wert seit Bestehen der BG ETEM.
Auch im Bereich Arbeitsunfälle wirkte sich die Coronapandemie aus. Viele Betriebe meldeten Kurzarbeit an, die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sanken 2020 zeitweise um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser deutliche Rückgang hatte als Nebeneffekt einen deutlichen Rückgang der Arbeitsunfälle: 48.812 Versicherte der BG ETEM wurden 2020 bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass sie mindestens drei Tage arbeitsunfähig waren – das sind 6.691 beziehungsweise 12,1 Prozent weniger als 2019. Auch das ist der niedrigste Wert seit Bestehen der BG ETEM. Gestiegen ist aber leider die Zahl der tödlichen Unfälle: 29 Menschen starben 2020 bei einem Arbeitsunfall, das sind fast doppelt so viele wie 2019.
Berufskrankheiten
Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind letztes Jahr gesunken. 2020 waren es insgesamt 5.897 und damit 340 Fälle weniger als im Vorjahr. Am häufigsten angezeigt wurde Lärmschwerhörigkeit mit 1.299 Verdachtsfällen, gefolgt von Hauterkrankungen mit 1.186 Verdachtsfällen. Auch Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest wurden häufig gemeldet: Insgesamt 1.193 Verdachtsfälle entfallen auf die Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) und auf asbestbedingte Krebsarten. Versicherungsrechtlich entschieden wurden 2020 insgesamt 6.635 Verdachtsfälle. Davon bestätigte sich der Verdacht bei 3.150 Fällen, während er sich bei 3.485 Fällen nicht bestätigte. Eine Rente aufgrund ihrer Berufskrankheit bekamen 489 Versicherte zugesprochen, 34 mehr als 2019.
Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung gewählt
Vorsitzende und Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2020
Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Karin Jung (für die Gruppe der Versicherten)
Dr. Heinz-Willi Mölders (für die Gruppe der Arbeitgeber, bis 15.12.2020)
Jobst Kleineberg (für die Gruppe der Arbeitgeber, ab 16.12.2020)
Alternierende Vorsitzende des Vorstands
Hans-Peter Kern (für die Gruppe der Versicherten)
Dr. Bernhard Ascherl (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Geschäftsführung
Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung
Jörg Botti, Mitglied der Geschäftsführung
Bernd Offermanns, Mitglied der Geschäftsführung
Betriebe und Versicherte
Die Zahl der beitragspflichtigen Mitgliedsbetriebe der BG ETEM hat 2020 wieder leicht zugenommen – um 1.198 auf jetzt 209.453, ein Zuwachs von 0,6 Prozent. Allerdings gibt es weniger Versicherungsverhältnisse als im Vorjahr: Ihre Zahl sank auf 4.187.993, das sind 132.167 oder 3,1 Prozent weniger als 2019. Der Durchschnittsbeitrag pro 100 Euro Lohnsumme stieg mit 0,774 Euro minimal an.
Haushalt
Wie schon die erste Vertreterversammlung im Mai 2020 fand auch die zweite Vertreterversammlung im Dezember 2020 virtuell statt, da eine Präsenzveranstaltung aus Infektionsschutzgründen nicht möglich war. Die Beschlüsse wurden in einer gemeinsamen Videokonferenz besprochen und anschließend im schriftlichen Verfahren gefasst und mit dem Ablauf des 15. Dezember rechtsgültig. Die Vertreterversammlung erteilte Vorstand und Geschäftsführung Entlastung, nahm die Haushaltsrechnung der BG ETEM für 2019 ab und beschloss den Haushalt für 2021. Der Haushaltsplan sieht Ausgaben in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Vorjahr wächst er lediglich um 0,14 Prozent, obwohl bei den Kosten für die stationäre und ambulante Heilbehandlung oder für das Verletztengeld Steigerungen von 4 bis 5 Prozent einkalkuliert sind. Damit berücksichtigt die BG ETEM in ihrer Finanzplanung die weiterhin schwierige Lage der Mitgliedsunternehmen. Das erklärte Ziel ist es, den Mitgliedsbeitrag 2021 stabil zu halten.
Auch 2021 ist der größte Teil des Haushalts, 996 Millionen Euro, für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen wegen Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten vorgesehen: Rentenzahlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, medizinische Heilbehandlung sowie weitere Leistungen der BG ETEM für ihre Versicherten. In die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen etwa 138 Millionen Euro investiert werden.
Neuer Vorsitzender gewählt
Der langjährige Vorsitzende der Vertreterversammlung auf Arbeitgeberseite, Dr. Heinz-Willi Mölders, schied im Dezember 2020 aus der Selbstverwaltung der BG ETEM aus. Zu seinem Nachfolger wählten die Mitglieder der Vertreterversammlung Jobst Kleineberg. Er ist Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen (VAEU).
Satzungsänderung beschlossen
Beschlossen wurde bei der Vertreterversammlung im Dezember auch eine Änderung der Satzung zur Finanzierung der persönlichen Versicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte der BG ETEM aufgegeben, nicht mehr die halbe Gefahrklasse, sondern die volle Gefahrklasse zu berechnen. Dies ist bei anderen Berufsgenossenschaften schon seit geraumer Zeit umgesetzt. Die Beitragsanpassung wird in zwei Schritten durchgeführt und ist erstmals für den Beitragseinzug im Jahr 2022 relevant.
Selbstverwaltung
Ein Stück gelebte Demokratie
Die Berufsgenossenschaften sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Organe, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind je zur Hälfte (paritätisch) mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Diese arbeiten ehrenamtlich. In allen wichtigen Fragen müssen sich die Vertreterinnen und Vertreter einigen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, die Rechtsaufsicht hat der Staat. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Arbeitgeber und Versicherte bestimmen dann ihre Mitglieder für die neue Vertreterversammlung. Zurzeit läuft die 12. Wahlperiode, die im Oktober 2023 endet. Die Vertreterversammlung der BG ETEM besteht aus 60 Personen, 30 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 30 für die Arbeitgeber.
Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, zum Beispiel über Satzung, Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt im jährlichen Rhythmus (alternierender Vorsitz). Die Vertreterversammlung wählt auch den Vorstand der BG ETEM. Der Vorstand leitet die BG ETEM und vertritt sie nach außen. Er trifft grundlegende strategische Entscheidungen und bereitet die Entscheidungen der Vertreterversammlung vor. Der Vorstand besteht aus 26 Personen und ist ebenfalls paritätisch besetzt, mit 13 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 13 für die Arbeitgeber. Der Vorsitz im Vorstand wechselt im jährlichen Rhythmus. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Vertreterversammlung die Geschäftsführung, die aus drei Mitgliedern besteht.
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