Falk Schmidt, selbstständiger Bauleiter
Bei einem Arbeitseinsatz im Jahr 2015 versuchte Falk Schmidt, das Unmögliche möglich zu machen: Als plötzlich ein Schaltschrank herabstürzte, wollte er das 300-Kilo-Geschoss aufhalten. „Da habe ich mich etwas überschätzt“, sagt er rückblickend. Der Schaltschrank zertrümmerte das rechte Bein des gelernten Elektrikers, der seit einigen Jahren als selbstständiger Bauleiter für Elektrofirmen arbeitet.
In der BG Unfallklinik Frankfurt am Main flickten die Ärzte das Bein wieder zusammen. „Passenderweise war es eine BG Klinik“, sagt Schmidt. Denn für den heute 61-Jährigen war nach dem Unfall klar: Versicherungstechnisch muss sich etwas ändern. Seine Krankenkasse zahlte nach dem Unfall nur für die unbedingt nötigen Behandlungen. Deshalb schloss Schmidt kurz nach dem Unfall eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der BG ETEM ab, um sich als Einzelunternehmer für die Zukunft besser abzusichern. „Natürlich hätte ich diese Versicherung besser schon vor dem Unfall gehabt. Aber hinterher ist man bekanntlich immer schlauer“, sagt der 61-Jährige.
Zumal er das Leistungspaket der freiwilligen Unternehmerversicherung tatsächlich bald beanspruchen musste. Im September 2019 trat er auf einer Baustelle in ein nicht abgedecktes Loch, fiel und brach sich dabei den Oberschenkel. Wieder war es das rechte Bein. Es folgten eine Operation, ein zehntägiger Krankenhausaufenthalt und eine stationäre Reha. Um den Heilungsprozess zu unterstützen, trug Schmidt außerdem mehrere Wochen lang eine Kniemotorschiene.
Im März 2020 ging er wieder an die Arbeit. Von den zwei Unfällen sind ein verkürztes Bein und damit einhergehend ein leichtes Hinken zurückgeblieben. Wegen verbliebener Minderung der Erwerbsfähigkeit erhält der gelernte Elektriker eine Teilrente von der BG ETEM.
Schmidt ist seit mittlerweile eineinhalb Jahren wieder auf Baustellen unterwegs – mit einem guten Gefühl. Er betont es noch einmal: „Ich kann jedem Selbstständigen nur empfehlen, sich extra abzusichern. Unfälle passieren schneller, als man denkt, da sollte sich auch keiner überschätzen. “Er sei nach wie vor dankbar für die gute Betreuung seitens der BG nach dem Unfall, lobt insbesondere die für ihn zuständige Sachbearbeiterin Evelyn Pfotenhauer: „Die hat den Titel ‚Mitarbeiterin des Monats‘ verdient.“
Freiwillige Unternehmerversicherung
Sicherheit für Selbstständige
Die freiwillige Unternehmerversicherung der BG ETEM bietet
umfangreiche Entschädigungsleistungen wie
- Geldleistungen (Verletztengeld, -renten, Leistungen an Hinterbliebene)
- Sachleistungen (Heilbehandlung, Pflege und Rehabilitation)
Freiwillig versichern können sich
- Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder einer OHG, Komplementäre einer KG, sofern sie nicht pflichtversichert sind
- im Betrieb mitarbeitende Ehegatten von Einzelunternehmern (wenn kein Arbeitsverhältnis besteht)
- unternehmerähnliche Personen (zum Beispiel GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter, die unternehmerähnlich tätig sind, Vorstandsmitglieder einer AG)
Das Leistungspaket gilt für alle beruflich verursachten Arbeits- und Wegeunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten.
Bernfried Fleiner, Geschäftsführer
Die ersten Symptome lassen nicht lange auf sich warten. Am Tag nach einer Besprechung im November 2020 geben zwei Kollegen bekannt, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Nur vier Tage später bekommt Bernfried Fleiner, Geschäftsführer der exeron GmbH, nachts Schüttelfrost. Er hat sich angesteckt. Nach zwei Wochen scheint das Schlimmste überstanden. Bernfried Fleiner hat keine akuten Symptome mehr, er gilt als genesen. Doch vorbei ist es nicht. Er ist oft müde und erschöpft. „Das zieht einem richtig den Stecker“, beschreibt er die plötzlich einsetzende Erschöpfung, die häufig infolge von Covid-Erkrankungen auftritt. Auch wenn sich sein Zustand nach einiger Zeit verbessert, ganz verschwinden die Symptome nicht. „Da wurde mir klar, ich muss etwas tun.“
Im April 2021 wird Bernfried Fleiner durch ein Rundschreiben darauf aufmerksam, dass die BG ETEM für ihn als pflichtversicherten Geschäftsführer zuständig sein könnte. Doch das muss zunächst geklärt werden. Da die Infektion klar nachweisbar im Betrieb passierte, stuft die BG ETEM seine Covid-Erkrankung Ende Juni als Arbeitsunfall ein. Für den notwendigen Post-Covid-Check besteht jedoch eine lange Warteliste. Daher organisiert die BG ETEM für ihn im August 2021 zur Überbrückung eine ambulante Physiotherapie. Die als Fatigue-Effekt bekannten Ermüdungserscheinungen verschwinden allmählich. Darüber freut er sich.
Im November 2021 dann bekommt Bernfried Fleiner endlich einen Termin zum Post-Covid-Check in der Uni-Klinik Tübingen. Körperlich geht es ihm inzwischen dank der regelmäßigen Trainingstherapie schon wieder besser. Für seine gelegentlichen Wortfindungsstörungen hat der Wirtschaftsingenieur eine Software erhalten, mit der er wieder den alten Stand erreicht hat. Die Übungen sind sehr kurz und sehr wirksam. „Die mache ich jetzt manchmal auch vor Besprechungen“, scherzt er. Andere Probleme bleiben: Sein Geschmacks- und Geruchssinn ist bis heute nicht wieder da.
Großes Lob hat Fleiner für seine persönliche Reha-Beraterin bei der BG ETEM. Sobald die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt war, bekam er Behandlungsvorschläge, einen Terminplan, die Berufsgenossenschaft kümmerte sich um alles. Sein Fazit: „Das war hervorragend, ich bin begeistert.“ Selbst Wassergymnastik, über die er früher nur milde gelächelt hat, hat es ihm inzwischen angetan. Der Widerstand des Wassers sorgt dafür, dass man beim Training nicht überzieht. Denn das kann gerade bei einer Covid-Erkrankung negative Folgen haben.
Viel Leistung für wenig Beitrag
Die Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 28.800 Euro, die Obergrenze liegt bei 84.000 Euro. Die Kosten hängen ab von Versicherungssumme sowie der für die Branche geltenden Gefahrklasse. Je gefährlicher eine Branche ist, umso höher ist auch der Beitrag.
Der Jahresbeitrag 2023 für die Mindestversicherungssumme wird voraussichtlich je nach Gefahrklasse zwischen 82 und 780 Euro liegen. Für die höchstmögliche Versicherungssumme wird der Jahresbeitrag voraussichtlich zwischen 240 und 2.300 Euro betragen (die endgültige Berechnung des Beitrags erfolgt immer im Juli des Folgejahres).
Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt die monatliche Verletztenrente zwischen 1.600 Euro (Mindestversicherungssumme) und 4.666,67 Euro (Höchstversicherungssumme).
Mehr Informationen zur Versicherung, inklusive Beitragsrechner:
Stefan Klein, Edelsteingraveur
Für zwei Branchen gelten Sonderregeln
In zwei Branchenbereichen gibt es eine Sonderregelung: Unternehmerinnen und Unternehmer der Branchen Textil und Bekleidung sowie Druck- und Papierverarbeitung sind laut Satzung der BG ETEM pflichtversichert gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Ihnen stehen die Vorteile der Unternehmerversicherung also automatisch zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Pflichtversicherung für Unternehmer der Branchen Textil und Bekleidung sowie Druck- und Papierverarbeitung:
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