#ImpfenSchützt

Infobox der Unfallkasse in Hellblau: rechts oben sind das Logo und rechts daneben der Text „UK BG“ platziert, in der MItte der Box steht groß: „Aller guten Dinge sind drei:“, und kleiner darunter: „Jetzt Boostern lassen!“ Unten rechts steht „#ImpfenSchützt“.

Das Coronavirus kann zu schwer­wiegenden Krankheitsverläufen und auch zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst dagegen zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote in der Bevölkerung erhöht daher auch den Infektions­schutz am Arbeitsplatz. Um mög­lichst viele Menschen zum Impfen zu bewegen, starten die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Un­fallkassen sowie ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche­rung (DGUV), im März die Kampagne „#ImpfenSchützt“. Mit Textanzeigen und persönlichen Statements von Menschen schaffen die Kooperations­partner so ein Bewusstsein für die Be­deutung der Impfangebote.

Führungskräfte unterstützen

Infobox der Unfallkasse: Unter dem BG-ETEM-Logo auf weißem Hintergrund ist ein dunkelblaues Rechteck platziert. In dessen Mitte ist ein Foto von drei gelben Post-Its, die nebeneinander an eine Wand geklebt wurden und auf denen von links nach rechts ein trauriges, ein neutrales und ein positives Smiley gezeichnet wurden. Darüber steht groß: „Risikocheck Psyche in der Pandemie“, darunter kleiner: „11. März 2021, Dr. Christine Gericke & Thomas Neymanns“Infobox der Unfallkasse:

Die Coronapandemie stellt Unterneh­men wie Beschäftigte weiterhin vor große Herausforderungen. Viele Füh­rungskräfte wollen jetzt wissen, was sie tun können, damit ihr Team auch in der Krise optimal zusammenarbei­ten kann – und wie sie Beschäftigte vor zu großen psychischen Belastun­gen schützen können. Hilfe bietet das Webinar „Risikocheck Psyche in der Pandemie“ der BG ETEM, das im März stattfindet. Im Onlineseminar geht es zunächst um das Online-Tool der BG ETEM zur Ermittlung psychischer Belastungen. Im zweiten Schritt ler­nen die Teilnehmenden, wie sie on­line einen Lösungsworkshop veran­stalten können, um Maßnahmen aus den Befragungsergebnissen abzulei­ten. Angereichert ist das Webinar mit zahlreichen praktischen Tipps, zum Beispiel zur Rolle von Moderatorin beziehungsweise Moderator und wie man sich optimal vorbereitet.

Gelungene Wiedereingliederung

Eine Videokonferenz, die vier beteiligte Personen in vier Bildschirmen zeigt. Im Bild links oben steht am linken Bildrand eine Frau mit Merkblättern neben der Einblendung eines Menschensymbols und dem Text daneben: „Digitaler Reha-Tag“, in Anführungszeichen darunter: „Der Mensch im Mittelpunkt“. Oben rechts in diesem Bild ist auch das BG-ETEM-Logo eingeblendet. Der Name des Videokonferenz-Teilnehmers oben rechts ist in dessen Bildschirm eingeblendet: „Peter-Erich Friedl“.

Die Hydro Aluminium Rolled Products GmbH im nordrhein-westfälischen Grevenbroich erhält den Rehabili­tationspreis der BG ETEM für vor­bildliche Wiedereingliederung. Den Preis übergeben die Vorsitzenden der Vertreterversammlung der BG ETEM, Karin Jung und Jobst Kleineberg, am 11. Mai in einer virtuellen Veranstal­tung. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre von der BG ETEM an Unternehmen verliehen, die sich vorbildlich in der Rehabilitation von im Beruf erkrankten oder verletzten Mitarbeitenden verhalten haben. Die Hydro Aluminium Rolled Products GmbH erhält den Preis, weil sie die langwierige Wiedereingliederung ei­nes schwerverletzten Mitarbeiters op­timal unterstützt hat. Der Mitarbeiter war im Jahr 2016 mit beiden Händen in eine Maschine geraten.

Beitrag bleibt stabil

Zeichnung eines Vortrags in einem Saal: Ein Mann redet zu Zuhörern, links neben ihm sitzen vier Personen an einem Schreibtisch, teils mit Laptop, wie Protokollanten. Links oben steht: „Vertreterversammlung“.

Coronabedingt ist die Lohnsumme der Mitgliedsbetriebe der BG ETEM im letzten Jahr um rund drei Prozent gesunken. Aber auch 2021 wird der Beitragsfuß der BG ETEM nicht er­höht. Das beschließt der Vorstand im Mai. Der Beitragsfuß bleibt bei 2,82 und ist somit seit 2017 nicht mehr er­höht worden. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebs und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient. „Gerade während der Coronapandemie zahlt sich unser Stabilitätskurs aus“, er­läutert Dr. Bernhard Ascherl, Vorsit­zender des Vorstands, den Beschluss zum Beitragsfuß, „deshalb konnten wir Rückgänge in der Lohnsumme durch finanzielle Reserven auffan­gen.“ Hans-Peter Kern, alternieren­der Vorstandsvorsitzender, ergänzt: „Wir haben bei Ausbruch der Pande­mie unseren Mitgliedsbetrieben ver­sprochen, alle Möglichkeiten auszu­schöpfen, um sie zu entlasten. Dieses Versprechen haben wir mit dem aktu­ellen Beschluss gehalten.“

Mehr Schutz für Beschäftigte

Ein junger Mann sitzt mit Headset an seinem Büroplatz, das wie ein Homeofficezimmer wirkt, und scheint zu reden. Dabei blickt er auf Dokumente in seinen Händen.

Grundsätzlich stehen Beschäftigte bei mobiler Arbeit – zum Beispiel im Homeoffice – auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Be­triebswege wie der Weg zum Drucker in einen anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, bislang nicht versichert. Mit dem Inkrafttre­ten des Betriebsrätemodernisierungs­­gesetz­­es im Juni ändert sich das nun. Es gilt jetzt ein erweiterter Unfallversiche­rungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Ar­beitsformen nicht aufrechterhalten.“ Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit in der Unter­nehmensstätte. Eine weitere Ände­rung: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz.

Frischer Wind für Präventionspreis

Logo: die Silhouette eines Menschen mit blauen Punkten dargestellt; in der Mitte des Menschen in einem blau hinterlegten Feld der Schriftzug „Präventionspreis“ und das BG ETEM mit Symbol (Halbkreis mit Kreis).

Die BG ETEM beschließt im August eine Reihe von Neuerungen für ihren Präventionspreis. „Nach über zehn Jahren war es an der Zeit, dem Prä­ventionspreis neuen Schwung zu geben“, erläutert Dr. Jens Jühling, Präventionsleiter der BG ETEM, die Entscheidung. Mit den neuen Regeln wird es den Betrieben leichter ge­macht, Ideen und Maßnahmen einzu­reichen. Zu den Neuerungen gehören auch mehr Preise und ein höheres Preisgeld: 10.000 Euro für den ersten Preis, 5.000 Euro für den zweiten und für den dritten noch 3.000 Euro. Dar­über hinaus werden bis zu zehn Aus­zeichnungen für weitere herausragen­de Leistungen vergeben. Sie sind mit bis zu 2.000 Euro dotiert. Neben den Preisen für die Unternehmen hat die BG ETEM jetzt auch Preise für alle an der eingereichten Maßnahme betei­ligten Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter ausgelobt. Pro Kopf gibt es 500 Euro oder ab fünf Mitarbeitenden eine Teamprämie von 2.000 Euro.

Zwei neue Berufskrankheiten

Ein Bauarbeiter hantiert mit einem schwer wirkenden rechteckigen Montageteil, das auf einer Kante auf dem Boden steht.

Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen werden in die Berufskrankheitenlis­te aufgenommen. Die Anpassung der ­­Liste erfolgt auf Basis wissenschaft­licher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrank­heiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und tritt im August in Kraft. Die Hüftgelenksarthrose er­hält die Berufskrankheiten-Nummer 2116, Lungenkrebs durch Passivrauch erhält die Berufskrankheiten-Nummer 4116. Aber bereits vor der Aufnahme in die Berufskrankheitenliste konnten beide Erkrankungen als sogenann­te Wie-Berufskrankheit entschädigt werden. Möglich wurde dies durch Veröffentlichung der entsprechenden neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse des Ärztlichen Sachver­ständigenbeirats.

Hilfe bei Umgang mit Asbest

Asbesthaltige Baumaterialien sind trotz des Asbestverbots in Deutsch­land von 1993 eine alltägliche Herausforderung bei Bau- und In­standhaltungsarbeiten an und in Be­standsgebäuden. Besonders asbest­haltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber stellen die Elektro- und Informationstechnischen Handwerke vor neue Probleme. Die Branchenlö­sung „Asbest beim Bauen im Bestand“ erscheint im Dezember und enthält Fachinformationen zum Thema. Sie listet gefährdende Tätigkeiten, hilft bei der Informationsermittlung, der Gefährdungsbeurteilung und be­schreibt die notwendigen Schutzmaß­nahmen.

Neue Struktur

Nach virtueller Beratung und schrift­licher Abstimmung hat die Vertreter­versammlung der BG ETEM wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Neben der Feststellung des Haushaltsplans 2022 hat die Ver­treterversammlung auch die Satzung geändert, um eine Umstrukturierung auf den Weg zu bringen. Die Beschlüs­se werden im Dezember verbindlich. Unter dem Dach einer einheitlichen Rehabilitationsleitung werden künf­tig vier Regionaldirektionen mit acht Geschäftsstellen Verletzte und Er­krankte betreuen. „Durch diese neue Organisation verkleinern wir den Ab­stimmungsaufwand und machen so Ressourcen frei, die in die Betreuung fließen können“, freut sich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsfüh­rung der BG ETEM. Als weitere Vortei­le der geplanten Struktur sieht Tichi, dass Bearbeitungs- und Qualitätsstan­dards forciert werden.

Kampagne läuft aus

Kampagne läuft aus Ein junger Mann steht am oberen Ende einer Leiter, die an eine terrakottafarbene Hauswand gelehnt ist, und übermalt mit einem langen Rollpinsel ein buntes Graffito mit der Wandfarbe. Links darunter steht groß in Gelb: „Blöde Idee!“ Darunter auf dunkelblauem Hintergrund links das UK-BG-Logo und rechts der Text: „Schlaue Ideen auf kommitmensch.de“.

Seit rund vier Jahren hat die Kam­pagne kommmitmensch das Thema Präventionskultur vorangebracht. Die Präventionskampagne der gewerb­lichen Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der Deutschen Ge­setzlichen Unfallversicherung wird im Dezember beendet. Die BG ETEM führt das wichtige Thema aber weiter – mit der „Initiative sicheres Verhalten“ (sie­he auch Seite 24). Ziel ist weiterhin, gemeinsam mit den Mitgliedsbetrie­ben Prozesse und Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu etablieren.