#ImpfenSchützt
Das Coronavirus kann zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen und auch zum Tod führen. Sich impfen zu lassen bedeutet nicht nur, sich selbst dagegen zu schützen, sondern auch dazu beizutragen, die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Eine hohe Impfquote in der Bevölkerung erhöht daher auch den Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Um möglichst viele Menschen zum Impfen zu bewegen, starten die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), im März die Kampagne „#ImpfenSchützt“. Mit Textanzeigen und persönlichen Statements von Menschen schaffen die Kooperationspartner so ein Bewusstsein für die Bedeutung der Impfangebote.
Führungskräfte unterstützen
Die Coronapandemie stellt Unternehmen wie Beschäftigte weiterhin vor große Herausforderungen. Viele Führungskräfte wollen jetzt wissen, was sie tun können, damit ihr Team auch in der Krise optimal zusammenarbeiten kann – und wie sie Beschäftigte vor zu großen psychischen Belastungen schützen können. Hilfe bietet das Webinar „Risikocheck Psyche in der Pandemie“ der BG ETEM, das im März stattfindet. Im Onlineseminar geht es zunächst um das Online-Tool der BG ETEM zur Ermittlung psychischer Belastungen. Im zweiten Schritt lernen die Teilnehmenden, wie sie online einen Lösungsworkshop veranstalten können, um Maßnahmen aus den Befragungsergebnissen abzuleiten. Angereichert ist das Webinar mit zahlreichen praktischen Tipps, zum Beispiel zur Rolle von Moderatorin beziehungsweise Moderator und wie man sich optimal vorbereitet.
Gelungene Wiedereingliederung
Die Hydro Aluminium Rolled Products GmbH im nordrhein-westfälischen Grevenbroich erhält den Rehabilitationspreis der BG ETEM für vorbildliche Wiedereingliederung. Den Preis übergeben die Vorsitzenden der Vertreterversammlung der BG ETEM, Karin Jung und Jobst Kleineberg, am 11. Mai in einer virtuellen Veranstaltung. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird alle zwei Jahre von der BG ETEM an Unternehmen verliehen, die sich vorbildlich in der Rehabilitation von im Beruf erkrankten oder verletzten Mitarbeitenden verhalten haben. Die Hydro Aluminium Rolled Products GmbH erhält den Preis, weil sie die langwierige Wiedereingliederung eines schwerverletzten Mitarbeiters optimal unterstützt hat. Der Mitarbeiter war im Jahr 2016 mit beiden Händen in eine Maschine geraten.
Beitrag bleibt stabil
Coronabedingt ist die Lohnsumme der Mitgliedsbetriebe der BG ETEM im letzten Jahr um rund drei Prozent gesunken. Aber auch 2021 wird der Beitragsfuß der BG ETEM nicht erhöht. Das beschließt der Vorstand im Mai. Der Beitragsfuß bleibt bei 2,82 und ist somit seit 2017 nicht mehr erhöht worden. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebs und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient. „Gerade während der Coronapandemie zahlt sich unser Stabilitätskurs aus“, erläutert Dr. Bernhard Ascherl, Vorsitzender des Vorstands, den Beschluss zum Beitragsfuß, „deshalb konnten wir Rückgänge in der Lohnsumme durch finanzielle Reserven auffangen.“ Hans-Peter Kern, alternierender Vorstandsvorsitzender, ergänzt: „Wir haben bei Ausbruch der Pandemie unseren Mitgliedsbetrieben versprochen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um sie zu entlasten. Dieses Versprechen haben wir mit dem aktuellen Beschluss gehalten.“
Mehr Schutz für Beschäftigte
Grundsätzlich stehen Beschäftigte bei mobiler Arbeit – zum Beispiel im Homeoffice – auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einen anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, bislang nicht versichert. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Juni ändert sich das nun. Es gilt jetzt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten.“ Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit in der Unternehmensstätte. Eine weitere Änderung: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz.
Frischer Wind für Präventionspreis
Die BG ETEM beschließt im August eine Reihe von Neuerungen für ihren Präventionspreis. „Nach über zehn Jahren war es an der Zeit, dem Präventionspreis neuen Schwung zu geben“, erläutert Dr. Jens Jühling, Präventionsleiter der BG ETEM, die Entscheidung. Mit den neuen Regeln wird es den Betrieben leichter gemacht, Ideen und Maßnahmen einzureichen. Zu den Neuerungen gehören auch mehr Preise und ein höheres Preisgeld: 10.000 Euro für den ersten Preis, 5.000 Euro für den zweiten und für den dritten noch 3.000 Euro. Darüber hinaus werden bis zu zehn Auszeichnungen für weitere herausragende Leistungen vergeben. Sie sind mit bis zu 2.000 Euro dotiert. Neben den Preisen für die Unternehmen hat die BG ETEM jetzt auch Preise für alle an der eingereichten Maßnahme beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgelobt. Pro Kopf gibt es 500 Euro oder ab fünf Mitarbeitenden eine Teamprämie von 2.000 Euro.
Zwei neue Berufskrankheiten
Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen werden in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Die Anpassung der Liste erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und tritt im August in Kraft. Die Hüftgelenksarthrose erhält die Berufskrankheiten-Nummer 2116, Lungenkrebs durch Passivrauch erhält die Berufskrankheiten-Nummer 4116. Aber bereits vor der Aufnahme in die Berufskrankheitenliste konnten beide Erkrankungen als sogenannte Wie-Berufskrankheit entschädigt werden. Möglich wurde dies durch Veröffentlichung der entsprechenden neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats.
Hilfe bei Umgang mit Asbest
Asbesthaltige Baumaterialien sind trotz des Asbestverbots in Deutschland von 1993 eine alltägliche Herausforderung bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an und in Bestandsgebäuden. Besonders asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber stellen die Elektro- und Informationstechnischen Handwerke vor neue Probleme. Die Branchenlösung „Asbest beim Bauen im Bestand“ erscheint im Dezember und enthält Fachinformationen zum Thema. Sie listet gefährdende Tätigkeiten, hilft bei der Informationsermittlung, der Gefährdungsbeurteilung und beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen.
Neue Struktur
Nach virtueller Beratung und schriftlicher Abstimmung hat die Vertreterversammlung der BG ETEM wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Neben der Feststellung des Haushaltsplans 2022 hat die Vertreterversammlung auch die Satzung geändert, um eine Umstrukturierung auf den Weg zu bringen. Die Beschlüsse werden im Dezember verbindlich. Unter dem Dach einer einheitlichen Rehabilitationsleitung werden künftig vier Regionaldirektionen mit acht Geschäftsstellen Verletzte und Erkrankte betreuen. „Durch diese neue Organisation verkleinern wir den Abstimmungsaufwand und machen so Ressourcen frei, die in die Betreuung fließen können“, freut sich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Als weitere Vorteile der geplanten Struktur sieht Tichi, dass Bearbeitungs- und Qualitätsstandards forciert werden.
Kampagne läuft aus
Seit rund vier Jahren hat die Kampagne kommmitmensch das Thema Präventionskultur vorangebracht. Die Präventionskampagne der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird im Dezember beendet. Die BG ETEM führt das wichtige Thema aber weiter – mit der „Initiative sicheres Verhalten“ (siehe auch Seite 24). Ziel ist weiterhin, gemeinsam mit den Mitgliedsbetrieben Prozesse und Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu etablieren.
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