Ausgaben der BG ETEM 2021
gerundet, in Millionen Euro
Arbeits- und Wegeunfälle
Wegen der andauernden Coronapandemie ist das Verkehrsaufkommen auch 2021 insgesamt noch geringer gewesen als in den Jahren vor der Pandemie. Im Vergleich zu 2020 nahm der Autoverkehr 2021 aber wieder deutlich zu und erreichte in einigen Orten fast wieder das Vorkrisenniveau. Das zeigt sich unter anderem in der Gesamtdauer der gemeldeten Staus auf deutschen Autobahnen – diese Zahl war 2021 mit 346.500 Stunden rund ein Drittel höher als 2020. Die Zahl der gemeldeten Staus war sogar fast gleich hoch wie 2019 – die Staus waren aber kürzer. Nach dem erneuten Lockdown zu Jahresanfang lag das Verkehrsaufkommen von PKW ab März 2021 stets über den Vergleichsdaten aus dem Vorjahr. Dennoch arbeiteten auch 2021 immer noch viele Menschen von zuhause aus und auch die Wirtschaft wuchs nicht so stark wie gedacht: Statt der geschätzten 4 waren es lediglich 2,7 Prozent. Alle diese Faktoren hatten einen positiven Einfluss auf die Wegeunfälle: Sie sind 2021 zwar um 5,1 Prozent gestiegen, liegen aber immer noch deutlich unter den Zahlen aus den Vorkrisenjahren. Konkret: 2021 gab es 11.222 meldepflichtige Wegeunfälle – 2019 waren es 2.327 Wegeunfälle beziehungsweise 20,7 Prozent mehr. Erfreulich: Trotz steigendem Verkehrsaufkommen ist die Zahl der tödlichen Wegeunfälle konstant geblieben – wie im Vorjahr erlitten 19 Menschen einen tödlichen Wegeunfall. Das ist der niedrigste Wert seit Bestehen der BG ETEM.
Auch im Bereich Arbeitsunfälle wirkte sich die im Vorgleich zu den Vorkrisenjahren insgesamt noch geringere Wirtschaftsleistung aus. Das Arbeitsvolumen, also die Gesamtzahl aller geleisteten Stunden, ist 2021 zwar um 1,9 Prozent auf 60,6 Milliarden Stunden gestiegen. Damit liegt es aber immer noch 3,1 Prozent unter dem Wert von 2019. Die Anzahl der Kurzarbeitenden betrug im Jahresmittel 2021 rund 1,8 Millionen und ist damit im Vergleich zu 2020 um mehr als 1,1 Millionen niedriger. Diese Entwicklungen spiegeln sich in den Arbeitsunfällen wider: Sie sind 2021 gestiegen, liegen aber immer noch deutlich unter den Zahlen der Vorkrisenjahren. Der Anstieg lässt sich also vor allem durch den leichten wirtschaftlichen Aufschwung erklären. 2021 wurden 51.486 Versicherte der BG ETEM bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass sie mindestens drei Tage arbeitsunfähig waren – 2.674 beziehungsweise 5,5 Prozent mehr als 2020, aber 4.017 beziehungsweise 7,2 Prozent weniger als 2019. Stark gesunken ist erfreulicherweise die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle – 2020 lag sie mit 29 außergewöhnlich hoch, 2021 waren es 16 und damit fast die Hälfte weniger.
Berufskrankheiten
Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind letztes Jahr erneut gesunken. 2021 waren es insgesamt 5.790 und damit 107 Fälle beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Versicherungsrechtlich entschieden wurden 2021 insgesamt 6.358 Verdachtsfälle. Davon bestätigte sich der Verdacht bei 3.073 Fällen, während er sich bei 3.285 Fällen nicht bestätigte. Eine Rente aufgrund ihrer Berufskrankheit bekamen 535 Versicherte zugesprochen. Eine Sondererhebung zu Covid-19 ergab 105 Verdachtsanzeigen auf Covid-19 als Berufskrankheit (BK-Nummer 3101) im Jahr 2021. Davon wurden 14 anerkannt, in 75 Fällen bestätigte der Verdacht nicht. Insgesamt wurden 89 Fälle entschieden. Erfolgt eine Infektion infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. 2021 wurden der BG ETEM 1.470 solcher Fälle gemeldet, wovon 350 anerkannt wurden.
Betriebe und Versicherte
Die Zahl der beitragspflichtigen Mitgliedsbetriebe der BG ETEM hat 2021 deutlich zugenommen – um 14.818 auf jetzt 224.271, ein Zuwachs von 7,1 Prozent. Es gibt auch mehr Versicherungsverhältnisse als im Vorjahr: Ihre Zahl stieg auf 4.316.042, das sind 128.049 oder 3,1 Prozent mehr als 2020. Der Durchschnittsbeitrag pro 100 Euro Lohnsumme ist 2021 gesunken, um 0,5 Cent auf 0,769 Euro.
Vorsitzende und Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021
Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Karin Jung (für die Gruppe der Versicherten)
Jobst Kleineberg (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Alternierende Vorsitzende des Vorstands
Hans-Peter Kern (für die Gruppe der Versicherten)
Dr. Bernhard Ascherl (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Geschäftsführung
Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung
Jörg Botti, Mitglied der Geschäftsführung
Bernd Offermanns, Mitglied der Geschäftsführung
Haushalt
Für das Jahr 2022 rechnet die BG ETEM mit Ausgaben in Höhe von 1,558 Milliarden Euro. Das sind drei Prozent mehr als 2021. Eingepreist sind unter anderem die von dem Gesetzgeber geplante Rentenerhöhung sowie Tarifsteigerungen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung zu höheren Entschädigungsleistungen führen. Der weitaus größte Teil der Ausgaben ist mit knapp einer Milliarde Euro für die Rehabilitation und die Entschädigung von Verletzten und Erkrankten nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten veranschlagt. Weitere 140 Millionen Euro werden in die Prävention investiert. Hinzu kommen Verwaltungskosten, Verfahrenskosten sowie Vermögensaufwendungen.
Umstrukturierung im Bereich Rehabilitation
Eine von der Vertreterversammlung im Dezember beschlossene Satzungsänderung macht den Weg frei für eine Umstrukturierung im Bereich Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM. Unter dem Dach einer einheitlichen Rehabilitationsleitung werden künftig vier Regionaldirektionen mit acht Geschäftsstellen Verletzte und Erkrankte betreuen. Das Ziel: weniger Abstimmungsaufwand, mehr Ressourcen für die Betreuung sowie gleichbleibend hohe Bearbeitungs- und Qualitätsstandards.
Selbstverwaltung
Ein Stück gelebte Demokratie
Die Berufsgenossenschaften sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Organe, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind je zur Hälfte (paritätisch) mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Diese arbeiten ehrenamtlich. In allen wichtigen Fragen müssen sich die Vertreterinnen und Vertreter einigen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, die Rechtsaufsicht hat der Staat. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Arbeitgeber und Versicherte bestimmen dann ihre Mitglieder für die neue Vertreterversammlung. Zurzeit läuft die 12. Wahlperiode, die im Oktober 2023 endet.
Die Vertreterversammlung der BG ETEM besteht aus 60 Personen, 30 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 30 für die Arbeitgeber. Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, zum Beispiel über Satzung, Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt im jährlichen Rhythmus (alternierender Vorsitz). Die Vertreterversammlung wählt auch den Vorstand der BG ETEM. Der Vorstand leitet die BG ETEM und vertritt sie nach außen. Er trifft grundlegende strategische Entscheidungen und bereitet die Entscheidungen der Vertreterversammlung vor. Der Vorstand besteht aus 26 Personen und ist ebenfalls paritätisch besetzt, mit 13 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 13 für die Arbeitgeber. Der Vorsitz im Vorstand wechselt im jährlichen Rhythmus. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Vertreterversammlung die Geschäftsführung, die aus drei Mitgliedern besteht.
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