Asbest ist seit 1993 in Deutschland verboten. Aber rund ein Fünftel aller Gebäude in Deutschland enthält noch Asbest. Da das Einatmen von Asbestfasern Krebs verursachen kann, dürfen Umbauten und Abbruch nur unter höchsten Arbeitsschutzauflagen geschehen. Dennoch kommt es immer wieder zu einer Exposition, vor allem bei Mitarbeitenden der Baubranche. So stieg die Zahl der Arbeitnehmenden mit höchstwahrscheinlicher Exposition 2020 bei Versicherten der BG Bau um 3.803 auf nun insgesamt 109.294. Zum Vergleich: In der gleichen Zeit stieg die Zahl bei Versicherten der BG ETEM nur um 25 auf insgesamt 1.397. Dass Asbest weiter eine Gesundheitsgefahr darstellt, zeigt die Ergänzung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Sie trat 2020 in Kraft und brachte Änderungen für Arbeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Bodenbelägen und Fliesenklebern.
Arbeitgeber müssen aktuellen wie ehemaligen Mitarbeitenden, die krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest ausgesetzt waren, eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Über das Meldeportal auf der Plattform DGUV Vorsorge können sie seit 2020 diese Verpflichtung am Beschäftigungsende auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Im Auftrag der jeweiligen Berufsgenossenschaft kümmern sich dann Vorsorgedienste wie die bei der BG ETEM angesiedelte Gesundheitsvorsorge (GVS) um diese Menschen.
Die sogenannte nachgehende Vorsorge ist deshalb so wichtig, weil sich die gesundheitlichen Folgen einer Exposition manchmal erst nach Jahrzehnten zeigen. So waren bei der GVS zum Jahresende 2020 insgesamt 241.826 Menschen für die nachgehende Vorsorge registriert, die während ihres Arbeitslebens asbestfaserhaltigem Staub ausgesetzt waren. Ihnen werden ärztliche Beratung sowie je nach Bedarf weitergehende Vorsorgeuntersuchungen angeboten, unter anderem auch eine jährliche Lungenkrebsfrüherkennung mit niedrig dosierter hochauflösender Computertomografie (LD-HRCT).
Zurzeit nehmen für die Unfallversicherungsträger noch mehrere verschiedene Vorsorgedienste die Aufgaben der nachgehenden Vorsorge wahr. Unter dem Dach von DGUV Vorsorge sollen ihre Datenbestände aber perspektivisch gemeinsam genutzt werden können. Daher hat der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnische Dienst (ASD) der BG BAU, einer dieser Vorsorgedienste, 2020 angefangen, seinen Datenbestand unter anderem an die GVS zu übertragen. Die im Meldeportal von DGUV Vorsorge neu eingehenden Anmeldungen zur nachgehenden Vorsorge für versicherte Personen der BG BAU werden seit Dezember 2020 an die GVS weitergeleitet. Im ersten Halbjahr 2021 ist dann die endgültige Übertragung des Datenbestands an die GVS zur künftigen Organisation der nachgehenden Vorsorge geplant. Die BG BAU wird dazu voraussichtlich die Datensätze von 35.000 bis 40.000 versicherten Personen bei der GVS einspielen.
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