Digitaler Lohnnachweis
Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises 2018 endet am 16. Februar. Nach einer zweijährigen Übergangsphase können Unternehmen den Lohnnachweis für das vergangene Jahr erstmals ausschließlich digital abgeben. Das neue Verfahren ist für Unternehmen einfacher und komfortabler und ersetzt den bisher auf Papier oder via Extranet übermittelten Lohnnachweis. Gemeldet werden das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl der Arbeitnehmenden. Auf dieser Grundlage errechnet die BG ETEM dann den individuellen Beitrag für das jeweilige Unternehmen.
Neues Medienportal
Die BG ETEM veröffentlicht im März ihr neues Medienportal. Es bietet Zugang zu rund 770 Info- und Servicemedien zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Das komplette Angebot ist nach Thema, Branche, Medienart und Zielgruppe verschlagwortet und über Filterfunktionen sowie eine Volltextsuche schnell und komfortabel auffindbar. Medien können im neuen Portal sowohl bestellt als auch heruntergeladen werden. Unternehmen, die bei der BG ETEM versichert sind, erhalten die Medien meist kostenlos. Das neue Medienportal findet sich unter medien.bgetem.de.
Engagement kommunizieren
BG ETEM-Broschüre „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommunizieren“
Viele Unternehmen engagieren sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – aber nur wenige sprechen öffentlich darüber. Das will die BG ETEM mit ihrer Broschüre „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommunizieren“ ändern, die im April erscheint. Sie zeigt an vielen Beispielen, welche Arbeitsschutzthemen sich für die Kommunikation eignen und welchen Nutzen Arbeitsschutzkommunikation für Betriebe bietet. Besonders in der Nachwuchsgewinnung sind Sicherheit und Gesundheit heute unverzichtbare Themen. Darüber hinaus gibt die Broschüre zahlreiche Tipps zur praktischen Umsetzung. „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommunizieren“ kann im Medienportal der BG ETEM unter medien.bgetem.de kostenfrei heruntergeladen werden (Webcode M19814817).
Beitragsfuß bleibt unverändert
Der Vorstand der BG ETEM beschließt in seiner Sitzung am 8. Mai in Augsburg einen Beitragsfuß für die Eigenumlage der Berufsgenossenschaft in Höhe von 2,82. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit Lohnsumme und Gefahrklasse eines Betriebs zur Berechnung der Beitragshöhe dient. Mit den Mitgliedsbeiträgen deckt die BG ETEM die Kosten des zurückliegenden Kalenderjahrs. Den größten Anteil an den Kosten haben mit rund 906 Millionen Euro Renten an Versicherte, medizinische Heilbehandlungskosten und weitere Rehabilitationsleistungen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr bleibt der Beitragsfuß unverändert, obwohl diese Kosten 2018 um etwa 3,4 Prozent gestiegen sind. Ziel der BG ETEM ist es, den Beitragsfuß für ihre versicherten Unternehmen langfristig stabil zu halten.
Fachtagung Textil und Mode
Auf der Fachtagung Textil und Mode am 22. und 23. Mai in München treffen sich auf Einladung der BG ETEM Betriebsleiterinnen und -leiter, Betriebsratsmitglieder sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, um über klassische Arbeitsschutzthemen und neue Entwicklungen der Branche zu diskutieren. So stehen zum einen das Mutterschutzgesetz in der Gefährdungsbeurteilung, das Risiko von Staubexplosionen in Textilbetrieben oder die neue Verordnung über persönliche Schutzausrüstung auf der Tagesordnung. Zum anderen geht es aber auch um smarte Textilien oder das Motivieren von Mitarbeitenden zu aktivem Arbeitsschutz.
Neue Runde für Präventionspreis
Alle zwei Jahre zeichnet die BG ETEM Unternehmen mit dem Präventionspreis aus – für besondere Leistungen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Ende Juni beginnt die Bewerbungsphase für den Präventionspreis 2020. Bewerben können sich alle Mitgliedsbetriebe der BG ETEM, die mit Projekten und Maßnahmen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vorangebracht haben. Punkten können Unternehmen mit ganz unterschiedlichen Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gefragt sind nicht nur Lösungen, die die sichere Handhabung oder Bedienung von Anlagen, Maschinen oder Werkzeugen erhöhen, sondern auch Organisations- und Motivationskonzepte zur Verbesserung der betrieblichen Sicherheitskultur. Teilnehmende können einen der sechs Branchenpräventionspreise gewinnen, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind.
Schutz vor UV-Strahlung
Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ tritt am 17. Juli in Kraft. Sie regelt, dass Unternehmen Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten und dabei intensiver UV-Strahlung von mehr als einer Stunde pro Tag ausgesetzt sind, ein Angebot zur Vorsorge machen müssen. Der Arbeitgeber muss außerdem technische und organisatorische Maßnahmen treffen, durch die die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird – wie der Einsatz von Sonnensegeln oder die Verlagerung der Arbeitszeit. Durch UV-Strahlung verursachte Krebsarten der Haut wie Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen sind nach der Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.
Die Digitalisierung meistern
Kann die Digitalisierung mit den Führungsmethoden des vergangenen Jahrhunderts gelingen? Wie können Unternehmen und Institutionen dem Fachkräftemangel begegnen? Wie hält man eine immer ältere Belegschaft fit? Diesen und vielen Fragen mehr widmen sich die BG ETEM und der Braunschweigische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (BS GUV) am 15. August bei ihrer Veranstaltung „Forum – Führung. Kommunikation. Verhalten.“ in Braunschweig. Das Forum kombiniert Theorie und Praxis. So erhalten Teilnehmende Einblicke in wichtige innerbetriebliche Stellschrauben, können aber auch Werkzeuge für die Prozessentwicklung ausprobieren. BS GUV und BG ETEM veranstalten das Forum im Rahmen der Kampagne „kommmitmensch“.
Energie und Sicherheit
Seit dem Sommer dürfen E-Scooter auch in Deutschland im Straßenverkehr benutzt werden. Schnell gehören sie in vielen Großstädten zum Straßenbild. Schnell steigen leider aber auch die Unfallzahlen mit dem neuen Verkehrsgerät. Anlass genug für die BG ETEM, in ihrer Videoreihe „Riskbuster“ verschiedene Situationen mit E-Scootern im Straßenverkehr unter die Lupe zu nehmen. Wie immer mit dabei: Stuntman Holger Schumacher. Das Video zu den Gefahren von E-Scootern erscheint im Oktober und ist sowohl auf bgetem.de (Webcode 19266848) als auch auf dem YouTube-Kanal der BG ETEM verfügbar.
Haushalt 2020 wird beschlossen
Eineinhalb Milliarden Euro – so viel Geld plant die BG ETEM für ihren Haushalt 2020 ein. Das geht aus dem Haushaltsplan hervor, den die Vertreterversammlung der BG ETEM am 5. Dezember in Köln beschließt. Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Der größte Teil des Haushalts, rund 977 Millionen Euro, ist für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen wegen Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten vorgesehen. 136 Millionen investiert die BG ETEM in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Mitgliedsunternehmen. Das ist die zweitgrößte Position im Haushaltsplan 2020.
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