Ein starkes Team für die BG ETEM
Von links nach rechts: Bernd Offermanns, Hans-Peter Kern, Dr. Bernhard Ascherl, Dr. Heinz-Willi Mölders, Karin Jung, Jörg Botti, Johannes Tichi.
Seit mehreren Jahren stabilisiert sich die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf einem sehr niedrigen Niveau. 2019 sind sie wieder leicht gesunken: um 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gestiegen sind dagegen die Wegeunfälle insgesamt, die tödlichen Wegeunfälle sowie die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten. Das zeigt: Um der Vision Zero – also einer Welt ohne Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – weiter näherzukommen, bedarf es neuer Impulse. Diese liefert die gemeinsame Kampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, „kommmitmensch“. Sie hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheit im Bewusstsein jedes Einzelnen zu verankern und so Teil der Unternehmenskultur werden zu lassen. Denn eine solche Kultur der Prävention ist der Schlüssel für sicheres und gesundes Arbeiten.
Arbeits- und Wegeunfälle
55.503 Versicherte der BG ETEM wurden 2019 bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass sie mindestens drei Tage arbeitsunfähig waren – das sind 646 beziehungsweise 1,2 Prozent weniger als 2018. Pro 1.000 Vollarbeiter sank die Quote der Arbeitsunfälle um 2,2 Prozent. Betrachtet man die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Versicherungsverhältnisse, ist der Rückgang noch deutlicher: Hier sank die Quote sogar um 7,9 Prozent.
Mit 13.549 Wegeunfällen ist die Zahl der Wegeunfälle 2019 im Vergleich zum Vorjahr zwar erneut gestiegen, allerdings nur minimal um insgesamt 19 Fälle. Die Quote der Wegeunfälle pro 1.000 Vollarbeitern liegt daher auch in diesem Jahr unverändert bei 4,4. Betrachtet man die Anzahl der Wegeunfälle pro 1.000 Versicherungsverhältnisse, ist dagegen ein deutlicher Rückgang um 6,1 Prozent zu verzeichnen. Stark angestiegen ist leider die Zahl der tödlichen Wegeunfälle: 2019 kamen insgesamt 35 Versicherte der BG ETEM bei Wegeunfällen ums Leben, das entspricht einer Steigerung von 66,7 Prozent.
Berufskrankheiten
Im Gegensatz zu den Arbeitsunfällen sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. 2019 waren es insgesamt 6.237 und damit 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Am häufigsten angezeigt wurde Lärmschwerhörigkeit mit 1.418 Verdachtsfällen, gefolgt von Hauterkrankungen mit 1.372 Verdachtsfällen. Auch Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest wurden häufig gemeldet: Insgesamt 1.248 Verdachtsfälle entfallen auf die Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) und auf asbestbedingte Krebsarten. Versicherungsrechtlich entschieden wurden 2019 insgesamt 6.801 Verdachtsfälle. Davon bestätigte sich der Verdacht bei 3.209 Fällen, während er sich bei 3.592 Fällen nicht bestätigte. Eine Rente aufgrund ihrer Berufskrankheit bekamen 455 Versicherte zugesprochen.
Betriebe und Versicherte
Die Zahl der beitragspflichtigen Mitgliedsbetriebe der BG ETEM hat sich 2019 leicht verringert – um 1.259 auf jetzt 208.255, ein Rückgang von 0,6 Prozent. Dennoch gibt es mehr Versicherungsverhältnisse als im Vorjahr: Ihre Zahl stieg auf 4.320.160, das sind 269.830 oder 6,7 Prozent mehr als 2018. Der Durchschnittsbeitrag pro 100 Euro Lohnsumme blieb mit 0,771 Euro stabil.
Haushalt
Auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2019 erstattete die Vertreterversammlung Vorstand und Geschäftsführung der BG ETEM Entlastung und verabschiedete den Haushaltsplan für das neue Geschäftsjahr 2020. In ihrer Sitzung nahm die Vertreterversammlung auch die Haushaltsrechnung für 2018 ab. Das Haushaltsjahr 2018 hatte mit Gesamtausgaben von rund 1,4 Milliarden Euro abgeschlossen.
Geplanter Haushalt der BG ETEM für das Jahr 2020 gerundet, in Millionen Euro
Für 2020 sieht der Etat Ausgaben von 1,53 Milliarden Euro vor. Das sind 3,86 Prozent mehr als 2019. Erfreulich: Die Verwaltungskosten stiegen mit 2,86 Prozent deutlich geringer an als der gesamte geplante Haushalt. Wie auch letztes Jahr ist der größte Teil des Haushalts, 977 Millionen Euro, dabei für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen wegen Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten vorgesehen: Rentenzahlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, medizinische Heilbehandlung sowie weitere Leistungen der BG ETEM für ihre Versicherten. 136 Millionen investiert die BG ETEM in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Mitgliedsunternehmen. Das ist die zweitgrößte Position im Haushaltsplan 2020. Dies umfasst zum Beispiel die Beratung der Mitgliedsunternehmen, die Aufsicht in den Betrieben oder die Finanzierung von Forschungsprojekten für die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dazu gehören aber auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer oder Versicherte sowie die Redaktion, Produktion und der Vertrieb von Medien zur Unterstützung der betrieblichen Präventionsarbeit.
Neuer Gefahrtarif 2021
Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge für die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM entsprechend ihres Unfallrisikos abzustufen. Dabei gilt grundsätzlich folgendes Prinzip: Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag.
Der aktuell gültige Gefahrtarif der BG ETEM wurde 2015 eingeführt. Die Höchstlaufzeit eines Gefahrtarifs beträgt sechs Jahre, deshalb beginnt am 1. Januar 2021 ein neuer Gefahrtarif. Die notwendigen Arbeiten für die Einführung des neuen Tarifs laufen bereits seit März 2019 im Gefahrtarifausschuss. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Vorstands und der Vertreterversammlung der BG ETEM und trifft nach mehreren Beratungen die Entscheidung über eventuell notwendige Änderungen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Ausgewogenheit des Gefahrtarifs – er soll zwar die unterschiedlichen Risiken verschiedener Gewerbezweige abbilden, gleichzeitig aber auch ein solidarisches Gesamtwerk sein. Gegen Ende des Jahres 2020 werden dann alle Mitgliedsbetriebe der BG ETEM den Veranlagungsbescheid für die neue Gefahrtarifperiode ab 1. Januar 2021 erhalten.
Vorsitzende und Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2019
Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung
Karin Jung (für die Gruppe der Versicherten)
Dr. Heinz-Willi Mölders (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Alternierende Vorsitzende des Vorstands
Hans-Peter Kern (für die Gruppe der Versicherten)
Dr. Bernhard Ascherl (für die Gruppe der Arbeitgeber)
Geschäftsführung
Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung
Jörg Botti, Mitglied der Geschäftsführung
Bernd Offermanns, Mitglied der Geschäftsführung
Selbstverwaltung
Ein Stück gelebte Demokratie
Die Berufsgenossenschaften sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Organe, die Vertreterversammlung und der Vorstand, sind je zur Hälfte (paritätisch) mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Diese arbeiten ehrenamtlich. In allen wichtigen Fragen müssen sich die Vertreterinnen und Vertreter einigen. Sie entscheiden eigenverantwortlich, die Rechtsaufsicht hat der Staat. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Arbeitgeber und Versicherte bestimmen dann ihre Mitglieder für die neue Vertreterversammlung. Zur Zeit läuft die 12. Wahlperiode, die im Oktober 2023 endet.
Die Vertreterversammlung der BG ETEM besteht aus 60 Personen, 30 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 30 für die Arbeitgeber. Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. Der Vorsitz in der Vertreterversammlung wechselt im jährlichen Rhythmus (alternierender Vorsitz). Die Vertreterversammlung wählt auch den Vorstand der BG ETEM. Der Vorstand leitet die BG ETEM und vertritt sie nach außen. Er trifft grundlegende strategische Entscheidungen und bereitet die Entscheidungen der Vertreterversammlung vor. Der Vorstand besteht aus 26 Personen und ist ebenfalls paritätisch besetzt, mit 13 Vertreterinnen und Vertretern für die Versicherten und 13 für die Arbeitgeber. Der Vorsitz im Vorstand wechselt im jährlichen Rhythmus. Auf Vorschlag des Vorstands wählt die Vertreterversammlung die Geschäftsführung, die aus drei Mitgliedern besteht.
Organigramm der Selbstverwaltung der BG ETEM
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